Zu Beginn lade ich Sie nach Kontaktaufnahme zu einem unverbindlichen Erstgespräch zum Kennenlernen bei mir ein.
Danach können Sie entweder gleich entscheiden, weitere Termine bei mir auszumachen oder Sie nehmen sich Zeit, diese Entscheidung zu treffen.
Weitere Einheiten werden im Regelfall wöchentlich bis vierzehntägig vereinbart.
Am Ende des Therapieprozesses werden die Intervalle verlängert.
Es besteht ein begrenztes Kontingent an Sozialtarifen nach Vereinbarung.
In Österreich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten für Psychotherapie – sofern eine krankheitswertige Störung laut ICD-10-Diagnose vorliegt und die Therapie von einer/einem eingetragenen Psychotherapeut:in durchgeführt wird.
Krankenkasse | Zuschuss pro Sitzung |
---|---|
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) | ca. € 33,70 |
Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) | ca. € 36,00 |
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) | ca. € 46,60 |
Private Zusatzversicherung (z. B. Uniqa, Generali) | je nach Vertrag |
TERMINABSAGEN
Ein Erstgespräch bzw. eine therapeutische Sitzung dauert im Regelfall 50 Minuten. Im Bedarfsfall (z.B. Hypnosesitzung, Exposition) ist nach Vereinbarung eine längere Sitzungsdauer möglich. Bei Zuspätkommen ist keine Verlängerung der Einheit möglich.
Kann ein vereinbarter Termin von meiner Seite nicht wahrgenommen (z.B. Krankheitsfall) werden, entstehen für Sie keine Kosten für die entfallene Sitzung. Ich werde zeitnah einen Ersatztermin anbieten.
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage per Telefon/ Mailbox, SMS oder per E-Mail.
Ich bitte um Absage eines Termins mindestens 48 Stunden davor, Termine die nicht rechtzeitig abgesagt werden, muss ich verrechnen.
Ausnahme: Geht die vereinbarte Sitzungsdauer über 50 Minuten hinaus (z.B. Hypnose, Exposition) wird der Gesamtbetrag auch bei rechtzeitiger Absage verrechnet.
Es ist möglich, sowohl bar direkt nach der Stunde oder per Überweisung zu bezahlen.
Ärztliche Bestätigung („Bestätigung über ärztliche Untersuchung“) vor Beginn der Psychotherapie
Psychotherapie bei einer/m eingetragenen Psychotherapeut:in
Vorlage einer krankheitswertigen Diagnose (z. B. Depression, Angststörung etc.)
Einreichung der Honorarnoten + Zahlungsnachweis bei der zuständigen Krankenkasse
Vor Therapiebeginn:
Ärztliche Untersuchung bei Hausarzt oder Facharzt (Formular unterschreiben lassen)
Therapie starten
Bei einer/m eingetragenen Psychotherapeut:in
Rechnungen sammeln
Nach jeder Sitzung oder gesammelt am Monats-/Quartalsende
Einreichen bei der Kasse
Mit Zahlungsnachweis und ärztlicher Bestätigung